1. Kommunikation mit Gesellschaftern
- Die Tosyalı Holding und unsere Konzernunternehmen sowie unsere eigenen Marken so zu vertreten, dass das Ansehen der Gesellschaft nicht beeinträchtigt und ihr Ansehen erhöht wird,
- Die Kommunikationskanäle mit Gesellschaftern aufrecht zu erhalten, um von ihrer Kritik und ihren Vorschlägen zu profitieren, und um die Fortsetzung der positiven Beziehungen sicherzustellen,
- Das Vermeiden persönlicher Meinungen beim Teilen von Meinungen mit der Öffentlichkeit.
2. Einhaltung von Gesetzen und Rechtsgeschäfte
- Als Grundsatz sämtliche Gesetze, Regelungen und Vorschriften in allen Tätigkeitsländern und alle internationalen Übereinkommen, an die die Türkei beteiligt ist, einzuhalten.
- Verwaltung, Aufzeichnung und Berichterstattung aller Geschäftsaktivitäten und Buchhaltungssysteme in Übereinstimmung mit den Gesetzen in vollständiger und angemessener Weise.
- Sicherzustellen, dass die mit Dritten und Organisationen geschlossenen Verträge den geltenden Gesetzen, Vorschriften und ethischen Regeln entsprechen und klar und verständlich sind.
3. Kundenbeziehungen
- Einen Wert für Kunden zu schaffen, ihre Anforderungen und Bedürfnisse auf höchstem Niveau zu erfüllen,
- Qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen und stabile Richtlinien zu befolgen,
- Professionell und fair im Umgang mit Kunden im Rahmen von Höflichkeitsregeln zu sein,
- Die persönlichen Daten und die Privatsphäre der Kunden gemäß den einschlägigen Gesetzen zu schützen,
- Keine irreführenden und unvollständigen Informationen an Kunden zu geben.
4. Beziehungen mit Lieferanten
- Sorgfältige Auswahl der Lieferanten, mit denen zusammengearbeitet werden soll, feststellen, dass sie keine unethischen oder illegalen Handlungen ausführen, die notwendigen Untersuchungen und Bestimmungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Anwendungsgrundsätzen vornehmen,
sie zu ermutigen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, die Menschenrechte zu respektieren und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Geschäftsethik und der Korruptionsbekämpfung zu handeln;
- Entscheidung nach objektiven Kriterien bei der Lieferantenauswahl,
- Einhaltung angemessener Vertraulichkeits- und Arbeitssicherheitsregeln, bei Lieferantenprüfungen und -besuchen.
5. Beziehungen zu Konkurrenten und Konkurrenz
- Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Grenzen dürfen keine Vereinbarungen und konformen Verhaltensweisen mit Wettbewerbern oder anderen Personen oder Organisationen getroffen werden, die den Zweck haben, den Wettbewerb direkt oder indirekt zu verhindern oder einzuschränken, oder die diesen Effekt verursachen oder verursachen können. Einhaltung der Bestimmungen des Wettbewerbsschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsvorschriften.
- Eine eventuelle alleinige bzw. zusammen mit anderen Unternehmen erreichte beherrschende Stellung in einem bestimmten Markt nicht zu missbrauchen,
- Keine Informationen mit Wettbewerbern zu verhandeln und auszutauschen, um gemeinsam die Markt- und / oder Wettbewerbsbedingungen zu bestimmen. Vermeidung aller Arten von Verhandlungen und Vorgängen, die zu den oben genannten Situationen führen oder solche Situationen in Verbänden, Räten, Kammern, Berufsverbänden und anderen privaten oder beruflichen Organisationen, in denen das Unternehmen vertreten ist, zu vermeiden. Zudem besteht die Mitteilungspflicht der Mitarbeiter an ihre Vorgesetzte, falls sie vertrauliche Informationen über Wettbewerber erhält.